Impressum

gem. §6 TKDG/MDG

 
Thelen Armaturen GmbH & Co. KG

Löhdorfer Strasse 156-176
42699 Solingen
Verantwortlich für den Inhalt:     Benedikt Mees
Geschäftsführer:     Benedikt Mees (B.Sc.)


Ust-ID:     DE 811717164

 
Telefon:     0212 22670-0
Telefax:     0212 22670-25

 

Streitschlichtung
 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Verkaufsbedingungen

1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den gegenseitigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit dem Besteller. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Sofern der Besteller nicht binnen fünf Tagen nach Zugang unserer Bestätigung widerspricht, gelten für den Vertrag ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Sämtliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Vertreter und Angestellten sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusagen zu machen. Aufträge, die uns erteilt werden, sind erst angenommen, wenn wir ihre Annahme ausdrücklich schriftlich bestätigen. Durch eine Bestellung kommt, auch wenn wir ein Angebot abgegeben haben, der Vertrag nicht zustande. Angebote sind nur bindend, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich unter Angabe einer Bindungsfrist erklären. Unsere Kostenanschläge, Angebote, Zeichnungen und Prospekte mit allen Drucksachen und Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden.

2. Lieferfristen / Versand / Gefahrübergang

Die in unserem Angebot angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Maßgebend ist allein der in unserer Bestätigung angegebene Liefertermin. Wird der Lieferzeitpunkt überschritten, kann der Besteller hieraus erst dann Rechte, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt geltend machen, wenn er uns zuvor eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat. Die eingeräumte Frist muß mindestens aber drei Wochen ab Fristsetzung betragen. Unvorhergesehene und für uns unabwendbare Leistungserschwernisse, insbesondere wegen des Ausbleibens von Vorlieferungen, Streik usw. führen in jedem Falle zu einer Verlängerung der Lieferzeit entsprechend dem Zeitraum, für den das Leistungserschwernis bestand. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Kosten für die Verpackung werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen über die verkaufte Ware, insbesondere Transport-, Diebstahl- , Feuer- und Bruchversicherungen werden von uns nicht abgeschlossen, es sei denn, daß der Besteller dies ausdrücklich wünscht und wir dies daraufhin ausdrücklich schriftlich bestätigen. Die Kosten der Versicherung hat der Besteller zu tragen.

3. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Im Auslandsgeschäft verstehen sich die Preise jeweils unverzollt und unversteuert. Wir sind berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen oder unsere Leistungen zurückzuhalten, wenn der Käufer falsche oder unvollständige Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. Das gleiche gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen netto, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung durch Dreimonatsakzept muß die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung gegen Diskontspesen für 30 Tage zu Lasten des Verkäufers, für 60 Tage zu Lasten des Bestellers erfolgen. Befindet sich der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so werden unter Vorbehalt weiterer Verzugsschäden 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank an Zinsen und Kosten in Rechnung gestellt. Wechsel oder Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Sie werden von uns nur nach vorheriger Abmachung unter Vorbehalt angenommen und können jederzeit ohne Begründung zurückgegeben werden. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei Nichthonorierung übernehmen wir keine Haftung. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen eigener Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder mit den eigenen Ansprüchen gegenüber unserer Forderung aufzurechnen, es sei denn, daß die Ansprüche des Bestellers entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Gewährleistung

Für Mängel der Lieferung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche nach Maßgabe folgender Bedingungen. Weist die gelieferte Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, so leisten wir hierfür insofern Ersatz, als die mangelhafte Ware nach unserem freien Ermessen entweder durch neue Ware ersetzt oder auf unsere Kosten ausgebessert wird. Ansprüche auf Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) sind ausgeschlossen. Nachlieferung und Ausbesserung erfolgen auf unsere Kosten. Zur Ausführung der Nachlieferung oder der Ausbesserung hat uns der Käufer die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls wir von jeder Haftung frei werden. „Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Zeigt sich ein Mangel später, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich gemacht werden. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt.“

Es wird keine Gewährleistung übernommen für Schäden und Mängel, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und ungeeigneter Betriebsmittel entstehen. Schlägt die Neulieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ausgetauschte Ware wird unser Eigentum. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, beginnend mit Eingang der Ware beim Käufer. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt. Eine Eigenschaft ist jedoch nur dann zugesichert, wenn dies ausdrücklich erfolgt.

5. Haftung

Für sämtliche Schäden, die beim Käufer durch die Lieferung, deren Ausführung oder sonst im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, haften wir nur dann,wenn diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von uns selbst, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt gleichviel auf welchem Rechtsgrund die Haftung beruht, also insbesondere für Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragschluß oder sonstigem Rechtsgrund.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes beim Lieferanten. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverkäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an den Lieferanten ab; der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung des Einzieh-ungsrechts des Lieferanten ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen dem Lieferanten zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für den Lieferanten vor, ohne daß für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Abnehmer dem Lieferanten im Verhältnis des Fakturen-Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer den Lieferanten unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu überreichen. Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% oder mehr übersteigt. Der Abnehmer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware sofort mit Gefahrübergang auf seine Kosten gegen Transportschäden, Diebstahl, Feuer, Einbruch und Wasserschaden zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seine Ansprüche aus diesen Versicherungen für die Dauer des Eigentumvorbehaltes an uns ab.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort ist für unsere Lieferung unser Werk „Solingen“ vereinbart. Erfüllungsort für die Zahlung sowie Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Streitigkeiten ist Solingen. Unsere Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht, mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes.